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Das Sächsische Schützenwesen

Zum 15. Wettinbundesschießen in Zittau

» Die Schützengesellschaften sind uralt. Es ist wohl anzunehmen, daß sie die ältesten Vereinigungen in unserem deutschen Vaterlande überhaupt sind. Vor 500 Jahren spielten die Schützengesellschaften noch eine ganz andere Rolle als heute. Unter der Regierung Kaiser Karls des Vierten mußten sich die Schützengesellschaften von Görlitz, Lauban, Löbau, Bautzen, Kamenz und Zittau im Jahre 1355 verpflichten, Militärdienste zu leisten und mit gegen den Feind zu kämpfen. Um 1400 gab es schon in den meisten deutschen Städten Bürgerschützen sowohl mit der Armbrust als auch mit der Büchse. Mann hat versucht, die Erstbegründung dieser Bürgerschützen bis auf die Zeit des deutschen Kaisers Heinrich des Ersten, der von 919 bis 936 regierte, zurückzuführen.

Programm 1929

Das Bürgertum hatte damals die Oberhand gewonnen und verteidigte seine Städte selbst. Durch diese bewaffnete Macht entstanden später die privaten Bolzen- und Bogenschützengesellschaften, deren hohe Wichtigkeit von den Fürsten voll gewürdigt wurde. Die Privilegien bestanden schon damals in Steuererlaß, in Äquivalenten, in Wein und Bier, je nach der Sitte der einzelnen Gemeinden. Nachdem der deutsche Franziskanermönch Berthold Schwarz aus Freiburg im Preisgau das Pulver erfunden hatte, versuchten auch die Schützengesellschaften mit Pulver und Blei zu schießen.

Das erste Büchsenschießen in Zittau fand 1410 statt. Nach dem Dreißigjährigen Kriege hat sich das Schützenwesen ganz besonders entwickelt.

Elbzeitung

In Nord- und Süddeutschland konnte man feststellen, daß innerhalb von drei Jahren über 100 Schützengesellschaften gegründet wurden. In den meisten deutschen Städten war es Sitte, nur Bürger in die Schützengesellschaften aufzunehmen. Um das Schützenwesen zu organisieren, wurde im Jahr 1861 in Gotha der Deutsche Schützenbund gegründet. Es wurde beschlossen, einheitliche Schießstände zu schaffen und bei Neugründungen von Schützengesellschften die Schießstände auf 175 Meter zu bemessen. Weiter einigte man sich, aller drei Jahre ein Deutsches Bundesschießen abzuhalten. Das erste Bundesschießen konnte 1862 in Frankfurt a.M. abgehalten werden.

Zuletzt, 1927, fand ein Deutsches Bundesschießen in München statt. 1873 gründete man den Mitteldeutschen Bund, dessen erstes Bundesschießen noch im Gründungsjahr in Leipzig stattfand. Der Mitteldeutsche Bund lehnt sich voll und ganz an die Satzungen des Deutschen Schützenbundes an. Es wird nur Freihändig geschossen. In Betracht kommen Schießstände von 175, 300 und 35 Metern.

Um das Schützenwsen auch in unserem Sachsenlande zu fördern, wurde 1892 der Sächsische Wettinschützenbund gegründet. Zum Bundespräsidenten wurde Justizrat Dr. Lehmann-Dresden gewählt, der noch heute trotz seines hohen Alters mit großem Interesse den Präsidentenstuhl innehat. Der Sächsische Wettinschützenbund lehnt sich eng an die Bestimmungen des Deutschen Schützenbundes an. Beim Bundesschießen kann außer Freihand auch aufgelegt geschossen werden. Weiter hat der Wettinbund auch das Kleinkaliberschießen eingeführt. Der Bund besteht aus 22 Gauen mit etwa 350 Gesellschaften und 35000 Mitgliedern.

 


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